Haushaltsnahe Dienstleistungen

Mit Kostenübernahme Ihrer Pflegekasse


Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von der Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrags (§ 45b SGB XI) übernommen werden. Bis zu 131 Euro monatlich stehen Ihnen zur Verfügung, um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Unsere Leistungen, die mit der Pflegekasse abgerechnet werden können:

- Wohnungsreinigung
- Glasreinigung (Fenster & Türen)
- Teppich- und Polsterreinigung
- Gardinenservice (an-/abhängen inkl. Wäsche)
- Grünpflege (Rasenmahd, Heckenschnitt)
- Winterdienst

So einfach funktioniert es:

1. Rufen Sie uns an Tel.: 03443-200441 oder buchen Sie gleich hier einen Beratungstermin.
2. Wir prüfen, welche Leistungen für Sie in Frage kommen und wie diese durch die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrags (§45b SGB XI) gefördert werden können.
3. Sobald alles geklärt ist, planen wir gemeinsam Ihre gewünschten Leistungen.


Unser gleichbleibendes Team kümmert sich nun professionell und zuverlässig um die vereinbarten Aufgaben - inklusive Material. - Sie können sich entspannt zurücklehnen. Wir kümmern uns auch um die Abrechnung der Leistungen mit der Pflegekasse, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.


Wir haben die Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag gemäß §§45a bis 45c SGB XI i.V.m. der Pflege-Betreuungs-Verordnung (PflBetrVO) des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.02.2017

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Danke schön! Ihre Einreichung ist eingegangen!
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.